Die Einhaltung des revDSG (revidiertes Datenschutzgesetz) der Schweiz kann unerwartete Herausforderungen mit sich bringen. Während Consent-Management-Plattformen häufig diskutiert werden, können bestimmte außerhalb der Schweiz gehostete Drittanbieter-Dienste nicht blockiert werden, ohne die Nutzererfahrung erheblich zu beeinträchtigen. Font Scripts sind ein Hauptbeispiel für dieses Dilemma.

Was sind Font Scripts?

„Font-Skripte” beziehen sich in der Regel auf Skripte, die Bibliotheken für Schriftarten oder Emojis auf Websites installieren. Sie ermöglichen es Entwicklern und Designern, auf einfache Weise eine Vielzahl von Schriftarten oder Emojis zu verwenden, die häufig von einem Drittanbieterdienst gehostet werden, ohne dass diese direkt in das Projekt eingebunden werden müssen.

Zu den beliebten Font-Skript-Diensten zählen:

  • Google Fonts
  • Adobe Fonts (früher Typekit)
  • Font Awesome
  • Twemoji (Twitter Emoji)

Das Problem der Font Scripts in Bezug auf das revDSG

Obwohl Font Scripts wie Google Fonts und Adobe Fonts Vorteile bieten – Zugang zu großen Schriftartenbibliotheken und einfache Integration – entstehen Datenschutzrisiken. Wenn Websites Font-Script-Dienste nutzen, werden Anfragen an externe Server gesendet, häufig in den USA gehostet.

Diese Dienste sammeln Besucherdaten wie IP-Adressen, Browser, Betriebssystem und Tracking-Informationen. Solche Daten können zur Erstellung von Surfprofilen verwendet werden, was Risiken für den Datenschutz darstellt.

Zusätzlich können Überwachungsgesetze in Heimatländern der Anbieter Datenzugriffe für behördliche Zwecke ermöglichen.

Das zentrale revDSG-Problem ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Strenge Verhältnismäßigkeit erfordert ein Gleichgewicht zwischen dem öffentlichen Interesse und den Auswirkungen auf den Nutzer. Rechtfertigt die bloße Anzeige von Schriftarten oder Emojis eine so invasive Datenerfassung, wenn es einfache Lösungen gibt? Die Antwort lautet nein.

Verwendung von Font Scripts mit Zustimmung? Meh…

Um Font Scripts revDSG-konform zu verwenden, müsste eine vorherige Zustimmung eingeholt werden. Aber was, wenn der Nutzer nicht zustimmt? Der Font-Script-Dienst wird nicht geladen.

Bei einem Emoji-Dienst wäre das nicht unbedingt dramatisch. Bei einem Schriftartendienst kann das Nichtladen von Schriftarten jedoch erhebliche Auswirkungen auf das Design der Website haben, die Nutzererfahrung beeinträchtigen und das Markenimage des Unternehmens schädigen.

Aus diesen Gründen ist die Verwendung von Font Scripts, die der Zustimmung unterliegen, nicht empfehlenswert.

Wie kann man das revDSG ohne Zustimmung einhalten?

Leider gibt es keine schnelle Lösung. Dies liegt hauptsächlich daran, dass die IP-Adresse des Besuchers an den Font-Script-Dienst übertragen wird, und das revDSG die Verwendung dieser Art von Diensten, die in den meisten Fällen außerhalb der Schweiz gehostet werden, ohne Zustimmung nicht erlaubt. Die einzige Alternative zur Vermeidung der Notwendigkeit einer Zustimmung ist das Einstellen der Verwendung externer Font-Script-Dienste.

Für Websites, die sich um die Privatsphäre der Nutzer sorgen und das revDSG einhalten möchten, wird es unerlässlich, Schriftarten und Emojis lokal zu hosten. Die lokale Installation von Font Scripts ist nicht nur bewährte Praxis zur Privatsphäreverbesserung, sondern gesetzlich erforderlich. Durch lokales Hosting eliminieren Sie externe Anfragen und reduzieren das Risiko unbefugter Datenweitergabe an Dritte.

Lokale Font-Script-Installation ist oft ein einfacher, schneller Prozess — auch für technisch weniger versierte Nutzer. Dies ist Grund genug, es unverzüglich umzusetzen, um potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden.

Lesen Sie unsere Anleitung zum Entfernen von Twemoji von Ihrer WordPress-Website.

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