Die Konformität eines Cookie-Banners wird meist am revDSG, an der DSGVO oder am FMG gemessen. Ein weiteres Kriterium bleibt dabei zu oft aussen vor: die digitale Barrierefreiheit. Ein Banner, das sich nicht per Tastatur bedienen lässt, einen zu geringen Kontrast aufweist oder dessen Text sich nicht korrekt vergrössern lässt, schliesst einen Teil der Besucher aus — und kann in der Schweiz dem Standard eCH-0059 widersprechen.

eCH-0059: der Schweizer Standard für digitale Barrierefreiheit

eCH-0059 ist der Schweizer E-Government-Standard für digitale Barrierefreiheit. Seine Version 3.0 orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA, und dient als Referenz sowohl für Websites der Bundesverwaltung als auch für eine wachsende Zahl privater Akteure, die ihre Website für alle nutzbar machen und ihr rechtliches Risiko reduzieren möchten.

Ein Cookie-Banner ist als interaktives Element, das auf jeder Seite erscheint, ein häufiger Reibungspunkt: Schlecht implementiert, kann es die Tastaturnavigation blockieren oder die Website für einen Teil der Besucher unbrauchbar machen, solange es nicht geschlossen wurde.

Was wir bei biskoui aktualisiert haben

Wir haben die Implementierung unseres Einwilligungsbanners überarbeitet, um die folgenden WCAG-2.1-Kriterien zu erfüllen:

WCAG-KriteriumStufeWas sich konkret ändert
2.4.3 Focus OrderADer Tastaturfokus folgt einer logischen und vorhersehbaren Reihenfolge innerhalb des Banners.
2.4.7 Focus Visible / 2.4.11 Focus AppearanceAAJedes interaktive Element zeigt einen klar sichtbaren Fokusrahmen.
1.4.3 Contrast (Minimum)AADer Text weist einen Kontrastwert von mindestens 4.5:1 zum Hintergrund auf.
1.4.11 Non-text ContrastAARahmen von Buttons, Checkboxen und Schiebereglern weisen einen Kontrastwert von 3:1 auf.
2.4.1 Bypass BlocksAEin Mechanismus erlaubt es, wiederholte Inhaltsblöcke zu überspringen, ohne sie vollständig durchlaufen zu müssen.
1.4.4 Resize TextAADer Text kann bis auf 200 % vergrössert werden, ohne dass Inhalt oder Funktionalität verloren gehen.

Konkret bedeutet das: Ein Nutzer, der ausschliesslich mit der Tastatur navigiert, kann seine Präferenzen jetzt akzeptieren, ablehnen oder anpassen, ohne den Fokus zu verlieren. Ein sehbehinderter Nutzer kann den Text des Banners vergrössern, ohne dass dieser unleserlich wird oder die Aktionsschaltflächen verdeckt. Und sämtliche interaktiven Elemente bleiben auch bei reduziertem Farbkontrast erkennbar.

Warum das für Ihre Website wichtig ist

Ein nicht barrierefreies Cookie-Banner ist nicht nur ein UX-Problem: Es ist ein zusätzlicher Compliance-Punkt, insbesondere für Websites, die Barrierefreiheitspflichten unterliegen (öffentlicher und parastaatlicher Sektor oder Unternehmen, die branchenspezifischen Vorschriften unterliegen). Mit biskoui übernehmen Sie diese Korrekturen, ohne sie selbst umsetzen zu müssen.