Anleitung: Blockieren von YouTube-Videos mit biskoui

Einführung

Dieser Artikel ist ein Leitfaden zur Blockierung von YouTube-Videos ohne die Zustimmung des Nutzers.

Unsere Plattform für die Verwaltung von Einwilligungen hilft Ihnen bei der Einhaltung der Vorschriften bei der Verwaltung von Videoinhalten, die von Drittdiensten bereitgestellt werden.

Einbettung von YouTube-Videos und revDSG

Obwohl es sich hierbei um eine sehr gängige und einfache Praxis handelt, ist es seit dem 1. September 2023 nicht mehr konform, ein YouTube-Video ohne Zustimmung auf die eigene Website zu stellen.

Warum ist das so?
Wenn YouTube-Videos auf Ihrer Website eingebettet werden, wird die IP-Adresse des Nutzers wird automatisch an die Server von YouTube in den USA gesendet, sobald die Seite geladen wird, auch wenn der Nutzer nicht auf das Video klickt.
Darüber hinaus hinterlegt der Dienst eine Reihe von Cookie-Trackern, um das Nutzerverhalten zu untersuchen.

Es ist wichtig zu betonen, dass eine IP-Adresse ein personenbezogenes Datum ist und dass ihre Übermittlung ohne ausdrückliche Zustimmung einen Verstoß gegen das Neue Datenschutzgesetz (revDSG) der Schweiz sowie gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU darstellt.

Indem Sie diese Videos blockieren, bis die Nutzer ihre Zustimmung geben, erfüllt Ihre Website nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern stärkt auch das Vertrauen der Nutzer, indem sie ein Engagement für ihre Privatsphäre demonstriert.

Wie blockiert biskoui YouTube-Videos?

Biskoui kann Ihre YouTube-Videos blockieren, um Ihre Website in Übereinstimmung mit dem revDSG und der europäischen RGPR zu bringen. Wir haben ein System entwickelt, das Ihre YouTube-Videos blockiert, solange die Zustimmung des Nutzers nicht eingeholt wurde. Ihre YouTube-Videos werden auf folgende Weise angezeigt, um den Besucher darauf hinzuweisen, dass seine Zustimmung erforderlich ist:

Wenn der Nutzer auf „YouTube zulassen“ klickt, wird die Zustimmung nur für YouTube aktiviert. Unser Blockierungssystem wird sofort entfernt, damit der Nutzer das YouTube-Video abspielen kann.

Wie aktiviere ich die Blockierung von YouTube-Videos mit biskoui?

A. YouTube-Dienst hinzufügen (nur einmalig)

  1. Verbindung zur biskoui-Konsole (https://admin.biskoui.ch)
  2. Gehen Sie zum Menü Dienste und klicken Sie auf Dienst hinzufügen.
    Screenshot einer Anleitung zur Integration der biskoui Consent Management Platform mit Google Tag Manager
  3. Suchen Sie in der Liste der Dienste nach YouTube.
  4. Nachdem Sie den Dienst ausgewählt haben, wählen Sie Von biskoui verwaltet und klicken Sie auf Hinzufügen.
    Anleitung zum Hinzufügen von Youtube auf biskoui.ch
B. Aktivieren Sie die Blockierung auf dem YouTube-Video (für jedes Video einzeln durchzuführen).
Nachdem der YouTube-Dienst nun hinzugefügt wurde, müssen Sie die Skripte für die Einbettung Ihrer YouTube-Videos ändern:

Wenn Sie ein YouTube-Video auf Ihrer Website einbinden möchten, wird YouTube Ihnen ein „iframe“-Einbindungsskript wie das folgende zur Verfügung stellen:

				
					<iframe width="560" height="315" src="https://www.youtube.com/embed/jNQXAC9IVRw?si=BNdYq_6680jj5-q_" title="YouTube video player" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen></iframe>
				
			

Um die Blockierung des Videos zu aktivieren, ändern Sie einfach den Parametertext, der die Quelle  src= aufruft, und ersetzen Sie ihn mit data-src=.

So wird es in der Praxis aussehen:

Vor der Änderung des Quellparameters:

				
					src="https://www.youtube.com/embed/jNQXAC9IVRw?si=BNdYq_6680jj5-q_"
				
			

Nach der Änderung des Quellparameters:

				
					data-src="https://www.youtube.com/embed/jNQXAC9IVRw?si=BNdYq_6680jj5-q_"
				
			

Diese kleine Manipulation des Quellenparameters ermöglicht es biskoui, das Video je nach dem Status der Zustimmung Ihres Besuchers für YouTube auszuführen oder nicht.


Bitte beachten Sie:
Es ist wichtig, dass Sie diesen Vorgang für jedes YouTube-Video durchführen, das Sie auf Ihrer Website einbinden.

Was passiert, wenn der Nutzer seine Zustimmung zurückzieht?

Beim nächsten Seitenaufruf wird die Biskuitsperre wieder aktiviert, bis der Nutzer den YouTube-Dienst erneut akzeptiert.

Was ist mit dem erweiterten Datenschutzmodus von YouTube?

Bei der Generierung des Einbettungsskripts bietet YouTube Ihnen die Möglichkeit, die Funktion „Einbetten“ zu aktivieren.e erweiterter Datenschutzmodus. Dies ist eine Funktion, die die Sammlung persönlicher Daten der Nutzer einschränken soll. Wenn ein Video mit diesem Modus eingebettet wird, speichert YouTube keine Informationen über die Besucher der Seite, es sei denn, diese interagieren direkt mit dem Video, indem sie auf „Abspielen“ klicken.

In der Theorie bedeutet dies, dass im Vergleich zu einer Standardintegration weniger Daten gesammelt und an YouTube gesendet werden, was einen besseren Schutz der Privatsphäre der Nutzer bietet. Diese fortschrittliche Art der Privatsphäre wird jedoch aus mehreren Gründen in Frage gestellt. Erstens können auch dann, wenn das Video nicht abgespielt wird, bestimmte Informationen, wie die IP-Adresse des Nutzers, an die YouTube-Server übertragen werden, wenn die Seite geladen wird. Zweitens gibt es einen Mangel an Transparenz und Klarheit über die genaue Art der von YouTube gesammelten Daten und die Art und Weise, wie sie verwendet werden.

Biskoui, empfiehlt Ihnen, den erweiterten Datenschutzmodus zu aktivieren, während Sie unser Blockierungssystem nutzen.

Brauchen Sie Hilfe beim Einbetten Ihrer YouTube-Videos?

Unser Support-Team ist unter folgender Adresse erreichbar : support@biskoui.ch