Der Weg zur Konformität Ihrer Website mit revDSG (neues Datenschutzgesetz) kann einige Überraschungen mit sich bringen. Es wird sehr oft von einer Plattform für die Verwaltung von Einwilligungen gesprochen, aber einige Dienste, die außerhalb der Schweiz gehostet werden, können nicht blockiert werden, ohne die Nutzererfahrung erheblich zu beeinträchtigen. In diesem Fall handelt es sich hauptsächlich um Font Scripts.
Was sind Font Scripts?
Font-Skripte“ beziehen sich in der Regel auf Skripte, die Bibliotheken für Schriftarten oder Emojis auf Websites installieren. Sie ermöglichen es Entwicklern und Designern, auf einfache Weise eine Vielzahl von Schriftarten oder Emojis zu verwenden, die häufig von einem Drittanbieterdienst gehostet werden, ohne dass diese direkt in das Projekt eingebunden werden müssen.
Zu den beliebten Font-Skript-Diensten zählen:
- Google Fonts
- Adobe Fonts (früher Typekit)
- Awesome Font
- Twemoji (Twitter Emoji)
Das Problem der Typoskripte in Bezug auf die revDSG
Obwohl Font-Scripts wie Google Fonts, Adobe Fonts und andere Vorteile bieten, wie den Zugang zu einer großen Bibliothek von Schriftarten und eine einfache Integration, haben sie auch Datenschutzprobleme, die nicht übersehen werden sollten. Wenn eine Website einen Font-Script-Dienst zum Laden von Schriftarten nutzt, werden Anfragen an die Server der Plattform gesendet, die diese Schriftarten beherbergt, die häufig in den USA gehostet werden.
Neben der Bereitstellung des Dienstes von Font Script ermöglicht dies diesen Diensten, Daten über die Besucher der Website zu sammeln, wie z.B. IP-Adresse, Browser, Betriebssystem und andere Tracking-Informationen. Diese Daten können dann zur Erstellung von Surfprofilen verwendet werden, was Risiken für den Schutz der Privatsphäre mit sich bringt.
Darüber hinaus können Polizeibehörden in einigen Fällen in ihrem Heimatland spezifischen Überwachungsgesetzen unterliegen, was dazu führen könnte, dass Daten zu Überwachungszwecken gesammelt und verwendet werden.
Was hier in Bezug auf revDSG ein Problem darstellt, ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die strenge Verhältnismäßigkeit erfordert ein Gleichgewicht zwischen dem öffentlichen Interesse und den Auswirkungen auf den Nutzer. Rechtfertigt daher die bloße Anzeige von Schriftarten oder Emojis eine so aufdringliche Datenerhebung, wenn es einfache Lösungen gibt, um dies zu umgehen? Die Antwort ist nein.
Verwendung von Skriptschriften mit Zustimmung? Meh...
Für die Nutzung von Skriptfonts in Übereinstimmung mit den Vorschriften müsste daher eine vorherige Zustimmung eingeholt werden. Aber was passiert, wenn der Nutzer nicht zustimmt? Der Dienst von font script wird nicht geladen.
Im Falle eines Emoji-Dienstes wäre dies nicht unbedingt dramatisch. Im Falle eines Schriftartendienstes kann das Nichtladen von Schriftarten jedoch einen großen Einfluss auf das Design der Website haben und die Benutzererfahrung oder das Markenimage des Unternehmens beeinträchtigen.
Aus diesen Gründen ist die Verwendung von Skripten mit Zustimmungsvorbehalt nicht empfehlenswert.
Wie können Sie die Bestimmungen von revDSG ohne Zustimmung einhalten?
Leider gibt es keine Wunderlösung. Dies liegt vor allem daran, dass die IP-Adresse des Besuchers an den Font-Script-Dienst weitergeleitet wird und dass revDSG die Nutzung dieser Art von Diensten, die in den meisten Fällen außerhalb der Schweiz gehostet werden, nicht zulässt. Leider gibt es nur eine einzige Alternative, um die Zustimmung zu vermeiden: die Dienste von Font Script zu entfernen.
Für Webseiten, die sich um die Privatsphäre der Nutzer sorgen und das revDSG einhalten wollen, wird es daher unerlässlich, Schriftarten und Emojis lokal zu hosten.
Die lokale Installation von Font-Scripts ist nicht nur eine gute Praxis, um die Privatsphäre der Nutzer zu verbessern, sondern ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Indem Sie die Schriften lokal hosten, eliminieren Sie externe Abfragen und reduzieren damit das Risiko, dass persönliche Daten ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
Die lokale Installation von Font-Skripten ist oft ein sehr einfacher und schneller Prozess, selbst für diejenigen, die nicht über große technische Erfahrung verfügen. Dies ist ein guter Grund, dies so schnell wie möglich zu tun, um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.
Lesen Sie unsere Anleitung, wie Sie Twemoji entfernen können. Twemoji von Ihrer WordPress-Seite entfernen.
Ist Ihre Website konform mit revDSG?
Eine Frage, die selbst für Web-Spezialisten oft schwer zu beantworten ist. Aus diesem Grund bietet Ihnen biskoui die Möglichkeit, Ihre Website zu verbessern. ein kostenloses Audit Ihrer Website in der revDSG. Sie erhalten Ihren persönlichen Konformitätsbericht innerhalb von 48 Stunden.
Für weitere Fragen zur Einhaltung der Bestimmungen wenden Sie sich bitte an support@biskoui.ch.